Die Zusammenkünfte in Vereinslokalen sind nun in einer neuen Verordnung des Landes Tirol vom 15. Oktober 2020 explizit regelementiert.
Die entsprechende Verordnung ist im RIS einsehbar.
Dort steht in § 4 Aktivitäten von Vereinen
:
(1) Zusammenkünfte im Rahmen von Vereinen, die nicht der unmittelbaren Erfüllung des Vereinszwecks gemäß den Statuten, sondern sonstigen Zwecken, wie insbesondere ausschließlich oder überwiegend dem geselligen Zusammensein, dienen, sind untersagt; dies gilt auch dann, wenn das gesellige Zusammensein vom Vereinszweck mit umfasst sein sollte.
Der § 4 der Verordnung tritt mit 6.11.2020 außer Kraft. Ob er verlängert wird ist abzuwarten.
Bis dorthin müssen wir alle darum bitten (sowohl vereinsintern als auch extern), Besuche nur mehr auf die unmittelbare Werkstattnutzung zu beschränken. Für nicht Mitglieder oder Personen ohne eigenen Schlüssel kann mit Voranmeldung ein Termin vereinbart werden, um den Zugang zur Werkstatt zu ermöglichen.
Ein spontanes vorbeischauen am Open Tuesday oder ein gemütliches Quatschen in der Couchzone ist vorerst nicht mehr möglich.
Danke an @goliath fürs Formulieren